Museum der tschechoslowakischen Befestigungen aus den Jahren 1935 – 1938. Der Infanteriebunker K-S 14 „U cihelny“ Králíky

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DIE FINANZWACHE DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN REPUBLIK
1918–1948

Begleitertext

Der Schutz der Staatsgrenzen von Tschechoslowakei hat sich nach dem ersten Weltkrieg auf gegebenen Prinzipen des demokratischen Staats gebildet. Ein Hauptbestandteil – für Versicherung des Staatsgrenzenschutz Staatsorgan – ist DIE FINANZWACHE (FW) gewesen. Ihre Anstrengung wurde vor allem zum Schutz der ökonomischen Staatsinteresse gezielt; dies ist auch aus der Sendung ihrer Vorläufiegen ausgegangen. Fie Finanzwache hat schon längst vor dem Jahre 1918 gestanden, und zwar am 22. Dezember 1842 durch die Entscheidung des Kaisers Ferdinand des I.

Das entscheidende Dokument für den Dienst der Grenz-FW ist das Zollgesetz Nr. 114/1927 GS., der hat auferlegen – die Staatsgrenze zu wachen und auf Grenzpersonverkehr und auf Warenumlauf nachzusehen. Besonders wurde im Gesetz auch die Pflicht der Mirwirkung der FW im Falle des Militärschutz der Staatsgrenze geregelt.

Das Leben und der Dienst eines FW Angehörigen waren anspruchsvoll, nicht jeder Bürger konnte es werden – die Gesundheits-, Physisch-, Treu-, Disziplinär- und andere Voraussetzungen, die er ausfüllen musste und es durch eine Verschwörung ausdrücken; z. B. durfte er ohne Genehmigung sogar nicht heiraten. Im Winter, im Sommer in der Uniform, im sehr schweren Gelände, tags und nachts, ohne Feiertage, in Kaserneunterkunft (z. B. mit garantiertem achttägigem Jahresurlaub) usw.

Mit der sich verschlechteten internationalen Situation, hauptsächlich im nachbaren Deutschland, wurde die Regierung gezwungen sich zu befassen, und darum hat sie eine Regeleung Nr. 270/1936 GS,vom 23. Oktober 1936 herausgegeben, über Errichtung der Wache für Staatsverteidigung (WSV). Es handelte sich vor allem um eine augenblickliche Versicherung der Grundverteidiging von Staatsgrenzen und um Erleichterung des Antritts der Armee. Die WSV haben die Angehörigen der Finanzwache, Gendarmerie, Staatspolizei und Militärstärkung gebildet. Die Bedeutung der Einheiten von WSV hat vor allem in einer Möglichkeit des augenblicklichen Ansatzes, d. h. die Grenzen zu besetzen, gelastet.

Als am Freitag den 30. September 1938 ist die Regierung der Tschechoslowakei auf das sog. Münchenerdiktat eingegangen, ist das Volkschockiert worden. Die Angehörigen der FW, miteinander mit Gendarmerie und Polizisten, sind auf ihren Stellen bis zum bitteren Ende der Republik geblieben. Mehr als vierzig sind sie bei der Verteidigung der Republik verstorben und diese Exposition gemeinsam mit den Gedenk-tafeln, den Kampf deren, die starben, erinnert.

Am 1. Januar 1949 ist es zur Auflösung der FW und zu ihrer Vereinigung mit SNB (Korps der Nationalen Sicherheit) gekommen.

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Museum der tschechoslowakischen Befestigungen
Infanteriebunker K-S 14 „U cihelny“ Králíky

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+420 737 928 569 
e-mail: rollo@centrum.cz
ks14muzeum@seznam.cz
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Adresse für Korrespondenz:

VHK Erika Brno
Sekce K-S 14 Králíky
Viniční 136
615 00 Brno
Czech Republic

II. Adresse für Korrespondenz:

Muzeum K-S 14 „U cihelny“, Depozitář a katalogizace sbírek
Velké náměstí čp. 367
561 69 Králíky
Czech Republic

Der Gründer des Museums für die Stadt Králíky:

Die bürgerliche Verband-gewinnlose Organisation, Militär-historischer Verein ERIKA Brno, Sektion K-S 14
Die Identif. Nummer: 64329607

 

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